Ehrenamt macht Schule: Ethikkurs 8abc verlängert SOS-Kinderdorf-Patenschaft in Bangladesch

Dass Projektarbeiten auch weit über die Schulgrenzen hinaus wirken können, haben Schülerinnen und Schüler des Friedrich-List-Gymnasiums auch in diesem Jahr wieder unter Beweis gestellt: Der Ethik-Kurs der 8. Jahrgangsstufe am FLG konnte mit einer Spendenaktion seine SOS-Kinderdorf-Patenschaft für ein junges Mädchen in Bangladesch verlängern.

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FLG-Ethikkurs übernimmt Patenschaft für Kind in Bangladesch

Den Lehrplan mit Leben gefüllt haben die Schülerinnen und Schüler des Ethik-Kurses der 8. Jahrgangsstufe am Friedrich-List-Gymnasium. Im Lernbereich „Soziales Engagement“ führten die Jugendlichen eine Spendenaktion durch – und konnten nun eine einjährige Patenschaft für ein junges Mädchen in einem SOS-Kinderdorf in Bangladesch übernehmen.

Nachdem sich die Kursteilnehmer im Ethikunterricht mit verschiedenen Formen des sozialen Engagements beschäftigt hatten, setzten sie ihr Wissen in die Praxis um. Durch eine Spendenaktion, bei der unter anderem ein Verkauf von Erfrischungsgetränken organisiert, eine Spendenbox in der Schule aufgestellt und auch im privaten Umfeld der Schüler fleißig gesammelt wurde, konnten 210 Euro für den guten Zweck eingenommen werden.

Die Patenschaft soll langfristig fortgeführt werden

Die Schülerinnen und Schüler entschieden sich dafür, die Summe in eine einjährige Patenschaft für ein Kind in einem SOS-Kinderdorf in Bangladesch zu investieren. Mittlerweile ist das Geld aus Gemünden gut angekommen – und zwar bei der neunjährigen Marlin, die in einem SOS-Kinderdorf im Westen des Landes lebt. Die Spenden helfen dem jungen Mädchen dabei, durch Schulbildung und eine entsprechende Betreuung im SOS-Kinderdorf erste Schritte hin zu einem selbstbestimmten Leben zu gehen.

Die Patenschaft gilt zunächst für ein Jahr und soll im kommenden Jahr vom nächsten Ethik-Kurs der 8. Jahrgangsstufe übernommen werden, sodass das Projekt langfristig fortgesetzt werden kann. Viele Schülerinnen und Schüler aus der aktuellen 7. Jahrgangsstufe haben sich bereits vielversprechend für das nächste Jahr vorbereitet: Die Klasse 7b etwa spendete von allen Klassen das meiste Geld und kürte sich zum „Spenden-Champion“.

Autor: Julius Mayer

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Lehrkräfte:

StRin Sigrid Machann

StR Julius Mayer

StD Andreas Raps

 

Selbstverständnis des Faches

Das Fach Ethik unterstützt die Suche junger Menschen nach einer verlässlichen moralischen Orientierung in der Welt von heute. Es basiert auf der Grundsituation, dass Menschen für ihr Handeln auch eine ethische Entscheidungskompetenz benötigen. Ethik greift dabei auf Entwürfe zurück, in denen bewährte lebenspraktische Einsichten in einer langen Entwicklungs­linie mit Hilfe philosophischer Denkweisen eine neue Deutung und Legitimierung erfahren haben. Die Jugendlichen können diese Entwürfe und Theorien mit den von ihnen selbst entwickelten Vorstellungen vergleichen und dabei entdecken, dass auch ihre eigenen Gedanken sich im ­Ansatz mit bestimmten Denktraditionen berühren. Überlegungen zu Moralprinzipien, die andere Menschen angestellt haben, können so zum Maßstab für eigene Überlegungen und ­damit zu einer Orientierungshilfe für das eigene Leben werden.

Der Ethikunterricht in der Schule orientiert sich in seiner grundlegenden Zielsetzung an den ­sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Im Übrigen berücksichtigt er die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen. Insbesondere orientiert er sich bezüglich ­seiner inhaltlichen Rahmenbedingungen an den Aussagen der Bayerischen Verfassung in Artikel 131 und den Festlegungen des Grundrechtekatalogs im Grundgesetz. Für Schüler, die nicht am ­Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach (Art. 47 Abs. 1 BayEUG).

Einrichtung des Ethikunterrichts

Ethikunterricht ist an den öffentlichen Gymnasien Pflichtfach für diejenigen

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen (vgl. Bayerische Verfassung Art. 137, Abs. 2 sowie Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Art. 47). Seine Einrichtung ist in § 46 GSO geregelt:

Ethikunterricht ist ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Schülern in einer Jahrgangsstufe einzurichten. Ist diese Schülerzahl unterschritten, so soll von der Möglichkeit der Bildung jahrgangsstufenübergreifender Unterrichtsgruppen Gebrauch gemacht werden.

Hier finden Sie Links zum alten und neuen Lehrplan im Fach Ethik:

G8-Lehrplan Ethik

LehrplanPLUS Ethik